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Stevia rebaudiana - Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 14.11.2011

 

Lange wurde um die Zulassung gestritten und gekämpft. Die Europäische Kommission hat nun endlich zwei Rechtsvorschriften verabschiedet, mit denen die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen bald noch sicherer und transparenter sein soll als bislang. Hier finden Sie dazu einen kurzen Überblick. Im Verlauf einer Neubewertung von Zusatzstoffen hat die Kommission zusätzlich der Verwendung des natürlichen Süßungsmittels Steviolglykoside, das aus der Stevia Pflanze gewonnen wird, in mehreren Lebensmittelkategorien zugestimmt. Für die Spezifikation des neuen Süßstoffes gilt demnach die technische Mitteilung der JECFA.

Wie aus der neuen Datenbank für Zusatzstoffe zu ersehen ist und wie es der übliche Weg ist, gilt der neue Süßstoff zwar als zugelassen, rechtskräftig wird diese Verordnung aber erst 20 Tage nach der offiziellen Mitteilung, also am 02.12.201. So steht es nun mal auch im Amtsblatt L 295/205 der Europäischen Union vom 12.11.2011:

Vorschnelle Mitteilungen einiger Tageszeitungen und Online-Dienste, dass Steviolglykoside bereits als Zusatzstoff für Industrie und Handel erlaubt sei, ist nicht zulässig

Geduldigen wir uns. Dennoch können bereits unter den alten Rechtsvorschriften Stevia Produkte bestellt werden. 
 



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